DEIN „EngelRecht auf Reparatur“ ist beschlossene Sache!
…und bei DEINEN „ReparaturEngeln“ schon heute -UNSER- "StandardService“, für DICH!
HEUTE: DEIN EngelRecht auf Reparatur:
Die EU legt "endlich“ die Rahmenbedingungen per Gesetz, dazu fest!
Die Aussagen, dass sich Haushaltsgeräte, Lampen, TV, Elektronik und Smartphones nicht reparieren lassen, ist technisch nicht richtig. Bis heute konnten diese Reparaturen nur schwerlich aus- und durchgeführt werden (das war bis heute durch alle Hersteller so bewusst-gewollt)! Der EU ist das bei weitem nicht ausreichend! Nun wurden für das viel zu lange aufgeschobene „Recht auf Reparatur“ die Rahmenbedingung per Gesetz am 02.02.2024 durch die EU, endlich festgelegt.
Defekte und NICHT reparierte Geräte produzieren "~35 Millionen Tonnen Müll" pro Jahr!
Die EU stellt fest: Bisher produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ~35 Millionen Tonnen Müll im Jahr, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden. Das ist mit dem Beschluß der EU in Zukuft nicht mehr nötig!
Umwelt schonen und dabei bares Geld sparen, dass ist die DEVISE DEINER ReparaturEngel!
AB SOFORT, für DICH!
Mehr Transparenz
Mit dem "Recht auf Reparatur“ soll die Lebensdauer der Geräte erheblich verlängert und Abfälle vermieden werden. Ressourcen werden dadurch geschont und in deinem Geldbeutel macht sich das insbesondere, durch DEINE ReparaturEngel deutlich spürbar-bemerkbar. DU sparst ab SOFORT, einfach bares Geld durch DEINE ReparaturEngel! Das fängt mit dem Willen der EU damit an, dass die Kosten für die Reparaturen inklusive der Ersatzteile zukünftig deutlich transparenter abgebildet werden müssen. Interessant in diesem Kontext ist der Umstand, dass für eine erfolgreiche „EngelReparatur“ der Hersteller darauf anschließend eine einjährige Garantie einräumen muss! Bisher lag die gesetzliche Gewährleistung in dem Fall bei nur drei Monaten.
Mehr Flexibilität bei Ersatzteilen
Sämtliche Hersteller müssen zudem auch "deutlich nach Ablauf der Garantie“, Ersatzteile bereitstellen! Auch hier geht die EU noch einen großen Schritt weiter. Die Ersatzteile müssen nicht nur zu einem angemessen Preis seitens der Hersteller bereitgestellt werden. Explizit erwähnt die EU, dass z. B. in einem 3D-Drucker hergestellte Ersatzteile verwendet werden können (Herstellerseitige Teile Bereitstellung auf verschiedene Art und weiße).
Umsetzung muss EU-weit, bis 2026 erfolgen
Die Liste aller Geräte, die von DEINEM "Recht auf Reparatur“ abgedeckt werden, ist noch nicht ganz fertig gestellt und noch nicht final verabschiedet. Auf jeden Fall sind Smartphones, Waschmaschinen, Hausgeräte und Staubsauger heute schon inkludiert. Alle Mitgliedsstaaten der EU haben ab heute nur 24 Monate Zeit, um diese "EU-Verordnung“ in nationales Recht zu überführen und zwingend umzusetzen!
Das ist ein sehr gutes Zeichen für UNS VERBRAUCHER auf dieser unseren, einen Welt!
Schluss mit den Müllbergen und der unnötigen Geldverbrennung der heutigen WEGWERFGESELLSCHAFT!
Lass das mal die "ENGEL“ machen… die "ENGEL“ machen’s schon…!
WIR sind von HIER…! ANRUF GENÜGT – JETZT!
HEUTE: DEIN EngelGlasfaseranschluss (DEIN Internet)
Der Glasfaseranschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu mehreren Gigabit pro Sekunde gilt heute als die ultimative Lösung, wenn es um den Breitbandanschluss (DEIN Internetzugang) geht. Es gibt verschiedene Glasfasertechnologien.
Deine Engel bringen für DICH, "LICHT INS DUNKEL“! Gebräuchlich sind aktive (AON) und passive (GPON, XGS-PON) Glasfasernetze. Für alle Varianten gibt es den Passenden Router von verschiedenen Herstellern (wie z. B. die FritzBox).
AON (Active Optical Network): Punkt zu Punkt
AON ist nach dem System „Punkt zu Punkt“ aufgebaut. Jeder Nutzer hat seine „eigene Leitung“ zum Netzbetreiber – die Verkabelung ist sternförmig. Das hat den großen Vorteil, dass alle Anschlussteilnehmer ohne gegenseitige Beeinflussung die volle Bandbreite genießen. Es wird als „aktiv“ bezeichnet, weil das nächste Netzelement aus Sicht des Anschlusses ein „aktives“ ist – nämlich der Switch auf der Seite des Anbieters, in dem die Glasfaserleitung terminiert wird.
PON (Passive Optical Network): Punkt zu Mehrpunkt
1. GPON (Gigabit Passive Optical Network)
Beim PON-Glasfasernetzwerk verwendet der Netzbetreiber einfache, passive Komponenten wie Splitter. Die Kabel mehrerer Haushalte werden über diese zusammengeführt und teilen sich dann dieselbe Leitung zum Netzbetreiber: „Punkt zu Mehrpunkt“. Das bedeutet, dass alle an einer Leitung hängen. Damit ist das PON-Glasfasernetz, wie auch das Kabelnetz (DOCSIS) oder Mobilfunk, ein Shared Medium. Es teilen sich mehrere Teilnehmer die zur Verfügung stehende Bandbreite.
2. XGS-PON (10 Gigabit Passive Optical Network)
Bei XGS-PON handelt es sich um eine Weiterentwicklung von GPON. PON-Glasfasernetze sind in verschiedenen Standards definiert, die sich unter anderem durch ihre maximale Bandbreite unterscheiden. Mit XGS-PON können Datenraten von bis zu 10 GBit/s im Downals auch im Upstream erreicht werden und ist damit deutlich breitbandiger als sein Vorgänger.
Wie schnell ist Glasfaser?
Glasfaseranschlüsse erlauben Stand heute, Datenraten von bis zu 10 GBit/s, wobei ein typischer Glasfaseranschluss für Privatkunden in Deutschland meistens mit 1 GBit/s angeboten wird. Glasfasernetze haben allerdings ein sehr hohes Ausbaupotenzial, weshalb zukünftig auch höhere Datenraten angeboten werden können.
• AON1 - GBit/s (Downstream) und 1 GBit/s (Upstream)
• GPON - 2,5 GBit/s (Downstream) und 1,25 GBit/s (Upstream)
• XGS-PON - 10 GBit/s (Downstream) und 10 GBit/s (Upstream)
Lass das mal die "ENGEL“ machen… die "ENGEL“ machen’s schon…!
WIR sind von HIER…! ANRUF GENÜGT – JETZT!
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